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Gehaltsoptimierung "Mehr Netto vom Brutto"

Lenard Mainusch • 8. Dezember 2021

Sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten beim Gehalt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Gesetzgeber hat variable Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen mit denen Arbeitgeber Ihren Angestellten steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Zuwendungen – bar oder unbar - anbieten können. Die Nettolohnoptimierung ist eine gute Möglichkeit für Arbeitgeber, um die Lohnkosten im Unternehmen dauerhaft zu senken und zu optimieren. Gleichzeitig haben die Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto, weil die Optimierungsbausteine z.B. sozialversicherungsfrei sind und der Arbeitgeber die Steuern auf die Zuwendung trägt. In vielen Fällen ist dies eine „Win-Win-Situation“.

Die Auswahl der verschiedenen Bausteine sollte immer individuell auf das Unternehmen sowie auf den Arbeitnehmer abgestimmt sein. Dabei sind auch die Risikominimierung sowie die Seriösität der Bausteine zu beachten.

Die wichtigsten Vor- und Nachteile der Nettolohnoptimierung sind:


Vorteile Nachteile
Nettolohnmaximierung Einmaliger Umsetzungsaufwand
Lohnkostenminimierung ggfs. laufender Verwaltungsaufwand
Mitarbeiterbindung ggfs. Minderung der Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung


Beispiele für mögliche Nettolohnoptimierungs-Bausteine sind:

  • Gutscheine
  • Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern
  • Aufmerksamkeiten
  • Telefonkostenzuschuss
  • Internetkostenzuschuss
  • Erholungsbeihilfen
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Restaurantschecks
  • Verlagerung der steuerlichen „ersten Tätigkeitsstätte“, damit verbunden steuerfreie Reisekostenerstattungen für den Arbeitsweg
  • Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen/Verpflegungspauschalen über die gesetzlichen Pauschbeträge hinaus
  • Belegschaftsrabatte
  • Pauschalierung nach § 37b EStG
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • …und vieles mehr


Nicht alle dieser Bausteine lassen sich in allen Fällen sinnvoll umsetzen. Daher ist es empfehlenswert, sich von einem fachkundigen Steuerberater ein individuelles Konzept erstellen zu lassen. Auch eine begleitende Betreuung der Umsetzung der Optimierungsbausteine ist wichtig, um eine korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen und Risiken zu minimieren.

Pulheim, den 8. Dezember 2021

Lenard Mainusch


von Lenard Mainusch 25. Januar 2022
Beim Kauf von Vermietungsimmobilien wird der Kaufpreis für die Immobilie steuerlich in zwei Wirtschaftsgüter aufgeteilt: - Grund und Boden sowie - Gebäude Der Teil des Kaufpreises, der auf den Grund und Boden entfällt, kann steuerlich nicht abgeschrieben werden. Er wirkt sich steuerlich erst dann aus, wenn die Immobilie steuerpflichtig verkauft oder (bei betrieblichen Immobilien) aus dem Betriebsvermögen entnommen wird. Der Kaufpreis, der auf das Gebäude entfällt, kann demgegenüber steuerlich abgeschrieben werden (i.d.R. 2% p.a.). Die Abschreibung wirkt sich in Höhe des persönlichen Steuersatzes jedes Jahr steuermindernd aus. Es sollte daher Wert darauf gelegt werden, diesen Teil möglichst hoch anzusetzen. Aber wie kriegt man das hin? Das Mittel zur Wahl ist es hier, im notariellen Verkaufsvertrag eine entsprechende Klausel aufzunehmen. Tut man das nicht, stellt die Finanzverwaltung eine Arbeitshilfe für die Kaufpreisaufteilung zur Verfügung, siehe hier:
von Lenard Mainusch 17. November 2021
Mit der Gründung einer Familien-Gesellschaft Steuern sparen
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